Ein Notar in Deutschland ist Träger eines öffentlichen Amtes für die vorsorgende Rechtspflege; seine Kernaufgabe ist die unparteiische Beratung der Beteiligten und die Beurkundung bzw. Beglaubigung rechtserheblicher Erklärungen, vor allem in Immobilien-, Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Daneben sorgt er für den Vollzug der Urkunden (Registeranmeldungen, Grundbuchanträge, Verwahrung von Geldern) und schafft damit Rechts‑ und Beweissicherheit zur Streitvermeidung.