Ein Notar wird immer dann benötigt, wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen, Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Adoptionen. Darüber hinaus kann eine notarielle Beurkundung auch freiwillig gewählt werden, um eine besondere Beweiskraft und Rechtssicherheit zu erlangen.