Ein Notar in Deutschland ist Träger eines öffentlichen Amtes für die vorsorgende Rechtspflege; seine Kernaufgabe ist die “Urkundstätigkeit”, also Beurkundung bzw. Beglaubigung rechtserheblicher Erklärungen, vor allem im Immobilien-, Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Zu dem Amt des Notars gehört auch die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiete vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Beratung und die Anfertigung von Urkundenentwürfen; sein Amt umfasst also auch Tätigkeiten auf dem Gebiet der Streitverhütung, Schlichtung und Mediation.

Zudem sorgt der Notar – praktisch sehr relevant – für den Vollzug der Urkunden (Registeranmeldungen, Grundbuchanträge, Verwahrung von Geldern).

Notarinnen und Notare schaffen damit Rechts‑ und Beweissicherheit zur Streitvermeidung.