Sonstiges

Weitere notarielle Anliegen — Kirchenaustritt und individuelle Beratung.

Weitere notarielle Anliegen

Das Tätigkeitsfeld eines Notariats geht über die klassischen Bereiche wie Immobilien, Unternehmen oder Erbrecht hinaus. Auch bei Anliegen, die sich nicht in eine der vorstehenden Kategorien einordnen lassen, sind Sie bei uns richtig — wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Hier ein paar wenige Beispiele:

Kirchenaustritt

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesamt erklären.

Dies können Sie tun, indem Sie den Austritt persönlich zur Niederschrift beim für Sie zuständigen Standesamt erklären.

Alternativ erklären Sie den Austritt ohne Bedingungen und Zusätze auf einem einfachen Dokument, lassen Ihre Unterschrift durch einen Notar beglaubigen und reichen das Dokument anschließend postalisch beim Standesamt ein. Bringen Sie zum Notartermin einen gültigen Ausweis mit und — sofern vorhanden — Unterlagen, aus denen sich Ihre Religionszugehörigkeit ergibt.

Sonstige Anliegen

Sind Sie unsicher, ob Ihr Anliegen notariell zu beurkunden ist oder welche Form gewählt werden sollte? Sprechen Sie uns einfach an. In einem unverbindlichen Vorgespräch klären wir mit Ihnen den passenden Rahmen und welche Unterlagen für eine zügige Bearbeitung erforderlich sind.

Termin zu dieser Leistung vorbereiten

Starten Sie direkt den passenden Fragenkatalog — Ihre Antworten gehen verschlüsselt an unser Notariat und beschleunigen die Vorbereitung Ihres Termins.