Beglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften für privaten und geschäftlichen Gebrauch.

Notarielle Beglaubigungen

Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit von Unterschriften oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original. Sie wird in vielen Lebenslagen verlangt — von der Anmeldung beim Handelsregister, Vereinsregister oder Grundbuchamt bis hin zur Vorlage bei Behörden im In- und Ausland.

Beglaubigungen erfolgen in der Regel kurzfristig und ohne längere Vorbereitung. Bringen Sie das Originaldokument sowie einen gültigen Ausweis mit; bei Vertretungen zusätzlich die entsprechenden Vollmachten.

Beglaubigung einer Unterschrift

Mit der Beglaubigung einer Unterschrift als “echt” bezeugt der Notar, dass diese tatsächlich von der Person stammt, die das Dokument unterschrieben hat; was Inhalt des unterschriebenen Dokuments ist, bezeugt der Notar nicht. Sie müssen in Gegenwart des Notars unterschreiben oder die bereits geleistete Unterschrift anerkennen.

Beglaubigung einer Abschrift

Mit der Beglaubigung einer Abschrift bestätigt der Notar, dass eine Kopie inhaltlich vollständig und wortgetreu mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Beglaubigte Abschriften werden häufig für Bewerbungen, Anträge und behördliche Verfahren benötigt.

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